Beratung
Wir besuchen Sie zu Hause, um den individuellen Betreuungsbedarf gemeinsam mit Ihnen bereits vor der Vermittlung einer passenden Betreuungsfachkraft zu besprechen. Außerdem beraten wir Sie in Sachen Pflegegeld und Zuschüsse und unterstützen Sie dabei, diese Leistungen zu beantragen.
Vermittlung
Unsere Alltagsbegleiter haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sie zuhause, unterwegs oder wo immer Sie es sich wünschen nach Ihren Anforderungen zu betreuen oder zu versorgen. Diese Verantwortung lebt von dem Engagement eines jeden einzelnen Alltagsbegleiters. Unser Team besteht aus erfahrenen Betreuungsfachkräften, die alle eine entsprechende Qualifikation zum Alltagsbegleiter nach § 45b SGB XI absolviert haben uns sich regelmäßig weiterbilden. Unsere Alltagsbegleiter zeichnen sich durch Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl aus, damit Sie auf liebevolle und souveräne Unterstützung vertrauen können.
Betreuung
Wir bieten Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, haushaltsnahe Dienstleistungen und Beratungseinsätze für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad I bis V an.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Unsere geschulten Betreuungsfachkräfte helfen Ihnen, die Alltagsanforderungen zu bewältigen und entlasten damit Ihre Angehörigen von der alltäglichen Betreuung. So sind Sie gut versorgt und Ihre Angehörigen können neue Kraft tanken.
Verhinderungspflege
Ist ein pflegender Angehöriger wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Betreuung verhindert, springen wir für ihn ein.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Aufrechterhaltung Ihres Haushaltes. Dabei unterstützen wir Sie bei der alltäglichen Haushaltsführung und sorgen für eine saubere Umgebung.
Beratungseinsatz
Für pflegebedürftige Menschen, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, besteht ab Pflegegrad zwei die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI durchführen zu lassen. Durch unsere Pflegefachkraft erhalten Sie praktische Tipps zur Sicherstellung der häuslichen Pflegequalität und damit den Erhalt des Pflegegeldes.
Abrechnung
Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Die Leistung muss durch Sie zunächst vorfinanziert werden. Sie erhalten aber von Ihrer Pflegekasse eine Erstattung der Kosten, nachdem Sie unsere Rechnung eingereicht haben.

Als Vertragspartner können wir als anerkannter Betreuungsdienst auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Dafür müssen Sie lediglich eine Abtretungserklärung ausfüllen.